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EZR i won.
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#361 31.12.05 - 14:49
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Muhahaha, jetzt versteh ich die Igel-Sache erst. Hatte Sems Post eine Seite vorher nicht gelesen.
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MickeyKnox inglourious basterd
Geschlecht: Beiträge: 4992 Registriert: 27.10.03 Wohnort: FFM |
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Cucuy rock'n'roll detective
Beiträge: 1111 Registriert: 24.06.04
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#363 31.12.05 - 15:42
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interessant ist ja auch, dass ein paar Streetfighter Charaktere in einen anderen Film gefunden haben: City Hunter (mit Jackie Chan). Darunter ist auch dhalsim.
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Quentin's Bimbo inglourious basterd
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MickeyKnox inglourious basterd
Geschlecht: Beiträge: 4992 Registriert: 27.10.03 Wohnort: FFM |
#365 31.12.05 - 16:14
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Das hätte mich auch gereizt mit der "Yoga Flame" etc. aber im Film ist er ja leider nicht im Kampf zu sehen.
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gold watch unser mann in mexiko
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#366 12.01.06 - 19:11
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das thema hatten wir doch schon mal:
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Horror ohne Folgen
12.01.2006 | 16:01:00
ZÜRICH – Die Nagelstylistin bestellte sich eine verbotene DVD mit wüsten Horrorszenen. Dafür musste sie vor den Richter – und wurde freigesprochen.
«Gesichter des Todes» heisst das üble Werk. Der im Dokumentarstil gedrehte Film besteht aus Szenen aus realen Kriegen, Raubmorden und Folterungen, enthält Nahaufnahmen von Unfall- und Gewaltopfern, in «verabscheuungswürdiger Intensität», wie die Anklage meinte.
Die 24-jährige Liebhaberin von Horrorfilmen hatte die DVD in den USA bestellt. Sie kam aber nie bis zu ihr. Am Zoll wurde die Sendung abgefangen. Weil der Streifen auf der Liste der verbotenen Filme steht, gabs Besuch von der Polizei.
Wegen Import von Gewaltdarstellungen wurde die Nagelstylistin verklagt. Heute erschien sie ohne Anwalt vor Gericht. Dass «Gesichter des Todes» verboten sei, habe sie nicht gewusst, verteidigte sie sich. Mit Erfolg: Sie wurde freigesprochen.
Der Film enthalte zwar die abscheulichsten Bilder, die er je gesehen habe, und in objektiver Hinsicht habe sich die Frau mit ihrer Bestellung strafbar gemacht, sagte der Einzelrichter danach. Ein Vorsatz könne der 24-Jährigen aber nicht nachgewiesen werden. Die Frau habe glaubwürdig nachweisen können, dass sie den Film tatsächlich blindlings und mit einer gehörigen Portion Naivität bestellt habe.
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Zitat: |
Verbotsliste
ZÜRICH – Der Fall der 24-jährigen Frau ist kein Einzelfall. In der Schweiz existiert eine Liste mit verbotenen Filmen. Diese Liste ist nicht öffentlich (Download auf Blick Online möglich). Es kann also passieren, dass man Filme bestellt oder kauft, die eigentlich verboten sind. In der Regel gilt vor Gericht: «Nichtwissen schützt vor Strafe nicht». Der Freispruch der Nagelsytlistin war also keinesfalls selbstverständlich. |
Zitat: |
Obwohl der Film am TV lief
Busse wegen DVD
THOMAS BENKÖ
03.11.2005 | 13:43:35
DERENDINGEN SO – Weil er einen angeblich krassen Horrorfilm gekauft hat, drohen Alex Wanner (29) mehrere tausend Franken Busse. Dabei lief der Film schon am Schweizer Fernsehen.
Horrorfilm-Verbotsliste 2005
«Ich bestellte die DVD ‹Tanz der Teufel› bei der Schwyzer Filmhandlung Alcom», erzählt Wanner. «Plötzlich stand die Polizei vor der Türe und beschlagnahmte den Film mit der Begründung, er sei in der Schweiz verboten.» Bloss: Weder Wanner noch Alcom wussten vom Verbot.
Grund: Die Verbotsliste des Schweizerischen Videoverbands (SVV) ist so gut wie geheim. Die Polizei wollte Wanner die Liste nicht zeigen. Laut der Solothurner Kantonspolizei handelte man nur auf das Rechtshilfegesuch eines anderen Kantons.
«Diese Geheimniskrämerei ist ein Witz», wettert Matthias Nast von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Man muss wissen, was verboten ist!» Auch BLICK erhielt die Liste vom SVV erst nach mehrmaligem Nachfragen.
Und? Sind die Filme wirklich so brutal? «Darüber kann ich nur lachen», sagt «Tele»-Filmexperte Patrick Schneller. «Die Liste ist sehr willkürlich zusammengesetzt. Viele Filme liefen schon am TV.» So auch «Tanz der Teufel». Isabelle Hagemann vom Westschweizer Fernsehen bestätigt: «TSR zeigte den Film schon vor über zehn Jahren.»
Wieso können solche Filme verboten sein? Die Erklärung: «Wir richten uns nach dem Verbot in Deutschland», erklärt Franz Woodtli vom SVV und gibt zu: «Die Liste ist nicht bindend, sondern hat nur empfehlenden Charakter.» Die Richter können, müssen sich aber nicht daran halten.
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und hier gibts die verbotsliste (pdf-file):
http://www.blick.ch/img/HBbOGKnx.pdf
quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel30627
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MickeyKnox inglourious basterd
Geschlecht: Beiträge: 4992 Registriert: 27.10.03 Wohnort: FFM |
#367 12.01.06 - 19:50
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Stimmt da war mal was und ich kann immernoch nicht glauben, dass es sowas heute gibt. Was die Schweiz betreibt finde ich nicht gerade lustig und weiterhin bin ich froh, dann doch nicht in der Schweiz zu wohnen, da ein paar Sachen von der Liste hier stehen.
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Gorefetischist the silencer
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#368 12.01.06 - 21:19
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Zu dem thema ist eigentlich schon alles gesagt worden. Ich finde es idiotisch, dass man vor gericht gelangt, nur weil man ein stück "kunst" erworben hat, das szenen enthält, die aufgrund ihrer impliziten gewalt für ein gewisses alter nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Dabei ist die gezeigte gewalt viele der aufgelisteten werke einfach nur lächerlich und in keinster weise jugendgefährdend. Sogar ein 10-jähriger würde den unterschied erkennen. Zumindest jeder der volljährig ist sollte selbst entscheiden dürfen, was er für sich selbst für zumutbar hält und dafür nicht noch vom staat bestraft werden. Das ist nur zu typisch für unser beamtendeutschland... Aber ich will das thema nicht noch mehr breittreten.
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sebi junior admin
Geschlecht: Beiträge: 5498 Registriert: 22.05.03 Wohnort: Lower Saxony |
#369 30.01.06 - 12:29
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Zitat: |
Warner bietet Film-Download in Deutschland
Downloads sollen parallel zu DVD-Veröffentlichungen erscheinen
Erscheint ein Film auf DVD, soll er nach dem Willen von Warner Home Entertainment ab März 2006 zeitgleich im Internet zum Download angeboten werden. Das Filmstudio gab die Gründung eines Joint Venture mit der Bertelsmann-Tochter Arvato bekannt: Dieses soll unter dem Namen "In2Movies" eine eigene Download-Plattform anbieten.
Zum Start sollen bereits 80 Spielfilme und Fernsehsendungen für Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeboten werden. In den nächsten Monaten werde man die Technologie auch auf anderen Märkten weltweit anbieten, so Warner. Zu Preisen äußerte sich der Konzern zunächst nicht.
Zu den angebotenen Filmen und Fernsehserien zählen unter anderem "Batman Begins", "Charlie und die Schokoladenfabrik", "Frau mit Hund sucht Mann mit Herz", "O.C. California", "Friends", "Der kleine Eisbär 2" sowie "Harry Potter und der Feuerkelch".
Warner und Avarto setzen bei "In2Movies" auf Peer-to-Peer-Technik, d.h. die Downloads sollen zumindest in Teilen zwischen den Nutzern abgewickelt werden. Dabei kommt die GNAB-PLattform von Arvato zum Einsatz, auf deren Basis Medion zur IFA bereits ein Download-Angebot für Filme angekündigt hat. Lädt ein Nutzer eine Datei herunter, kann ein anderer sie zeitgleich von dort wieder auf seinen Rechner laden, was den Anbietern Bandbreite spart.
Welcher Kopierschutz für die Filme auf "In2Movies" verwendet wird, ist derzeit nicht bekannt. Avarto-Mobile-Chef Bernhard Ribbrock sagte lediglich, "In2Movies erlaubt dem Verbraucher, Filme oder Fernsehserien dank unserer geschützten Technologie mit garantiert erstklassiger Geschwindigkeit und Qualität herunterzuladen". (Netzeitung.de)
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Gorefetischist the silencer
Geschlecht: Beiträge: 4300 Registriert: 08.03.05 Wohnort: berlin |
#370 30.01.06 - 13:59
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Viel ändern dürfte sich dadurch aber nichts. Diejenigen, die sowieso kostenlos per P2P software downloaden, werden auch weiterhin nichts dafür bezahlen wollen. Und diejenigen, die sich lieber dvds kaufen, bleiben auch dabei. Entscheidend ist im endeffekt der kostenpunkt und die downloadrate. Da es dazu noch keine genaueren angaben gibt, kann ich auch nicht sagen, ob ich auf das angebot zurückkommen werde.
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sebi junior admin
Geschlecht: Beiträge: 5498 Registriert: 22.05.03 Wohnort: Lower Saxony |
#371 30.01.06 - 14:19
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Absolut. Der Preis ist da sehr entscheidend. Aber dass die als Anbieter auf eine P2P-Technik setzen wollen... also wenn ich da etwas bezahle, habe ich null Bock MEINE Bandbreite fuer andere Benutzer, die ebenfalls bezahlen aber nicht an MICH, zu opfern. Das ist ja wohl laecherlich... die sollen das gefaelligst mal komplett alleine schultern. Wird vermutlich eh inakzeptabel teuer sein.
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MickeyKnox inglourious basterd
Geschlecht: Beiträge: 4992 Registriert: 27.10.03 Wohnort: FFM |
#372 30.01.06 - 14:24
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Kann mir nicht vorstellen das sich das sonderlich lohnt. So ein DL wird sicher um die 5 Euro kosten wenn nciht sogar mehr und da kaufe ich mir lieber ne DVD. Der Preisverfall bei Warner DVDs ist zu schnell, als das ich auf nen DL umsteige, Last Samurai, Troja und konsorten gibts ja jetzt zum Teil schon um die 6 Euro und da habe ich erstklassige Technik plus Extras.
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Cucuy rock'n'roll detective
Beiträge: 1111 Registriert: 24.06.04
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#373 30.01.06 - 16:21
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kann man die Filme denn überhaupt legal brennen? Da umgeht man ja mit sicherheit irgend einen dämlichen neuen Kopierschutz. Und ohne werden die die Filme nicht zum Download anbieten
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sebi junior admin
Geschlecht: Beiträge: 5498 Registriert: 22.05.03 Wohnort: Lower Saxony |
#374 30.01.06 - 16:26
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass es so vorgesehen ist, den Film dann auf DVD zu brennen...
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s1R Mαλάκα²
Geschlecht: Beiträge: 2189 Registriert: 20.02.05 Wohnort: Trailerpark |
#375 30.01.06 - 16:54
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...und wenn ein Virus die Festplatte löscht hat man das Geld zum Fenster rausgeworfen, oder wie? Kann ich mir nicht vorstellen. Halte von der Idee ansich nciht viel. Ich werd weiterhin meine DVDs kaufen.
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