Runterladen ist NICHT illegal!

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Runterladen ist NICHT illegal!

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thugsta
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Beitrag#1  06.12.04 - 22:14  Runterladen ist NICHT illegal! Antworten mit Zitat

So ich finde hierzu muss ein neuer Thread her. Bitte lest euch folgenden Artikel durch und postet eure Meinung:


Runterladen ist nicht illegal


Wer gratis Musik für sich selber aus dem Web herunterlädt, tut nichts Illegales, sagen Fachleute. Die Musikindustrie bestreitet das: Ihr Verband verlangt einen Franken pro Titel.

Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch

Drei von vier Jugendlichen laden gelegentlich oder regelmässig Musik aus dem Internet auf ihren Computer herunter. Dies ergab eine Umfrage, die das Institut für angewandte Medienwissenschaft der Hochschule Winterthur ZH im Auftrag des Senders «Viva Schweiz» unter 470 Jugendlichen durchgeführt hat. «Sie tun es, obwohl sie glauben, es sei verboten», stellt Untersuchungsleiter Max Müller fest.

Dieser Irrglaube ist auch unter Erwachsenen weit verbreitet. Kein Wunder, denn viele Medien haben die Sichtweise der Musikindustrie unkritisch übernommen. «Songs können gratis - und illegal - heruntergeladen werden», hiess es etwa in der «NZZ am Sonntag» vom 27. Juni 2004. Auch «Berner Zeitung», «Tages-Anzeiger», «Neue Luzerner Zeitung» und «Wochenzeitung» schrieben vom «illegalen» Herunterladen.

Tatsache ist aber: Weder in der Schweiz noch in Deutschland oder in den USA hat je ein Gericht entschieden, der «Download» von Musik, Filmen oder Spielen für den Privatgebrauch sei unzulässig. Wurde jemand verurteilt, war es immer wegen «Uploads», also weil er im Rahmen einer Tauschbörse selber solche Dateien angeboten hatte.

Hier liegt auch die Crux von Tauschbörsen wie Kazaa, Gnutella und Lime Wire für Internetnutzer in der Schweiz: Sie dürfen zwar - mit Hilfe eines im Netz gratis erhältlichen Programms - Musik von anderen Teilnehmern beziehen, nicht aber die Musik auf ihrem eigenen Computer anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen.


Auch «Raubkopien» runterladen ist legal

Der Grund: Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz erlaubt das Vervielfältigen - und darum handelt es sich sowohl beim Up- als auch beim Download - nur zum Privatgebrauch, also für sich selber sowie für Freunde und Verwandte. Wer aber geschützte Werke im Internet anbietet, verwendet sie offensichtlich nicht mehr privat.

Dies wurde zwei jugendlichen Computerfreaks aus dem Kanton Aargau zum Verhängnis, die hunderte MP3-Musikdateien (siehe dazu Seite 32) zum kostenlosen Download anboten. Das Bezirksgericht Bremgarten AG verurteilte sie im Frühling 2003 zu je 1000 Franken Busse. Zudem mussten beide mehrere tausend Franken Schadenersatz zahlen.

Nun gibt es zwar Juristen, die sagen, man könne eine Datei, die verbotenerweise ins Netz gestellt wurde, nicht legal herunterladen. Sie sind aber klar in der Minderheit. «In keinem der gängigen Kommentare zum Urheberrechtsgesetz wird diese Meinung vertreten», bilanziert der Zürcher Anwalt Cyrill Rigamonti, der sich im Rahmen eines Forschungsprojekts an der renommierten amerikanischen Harvard-Universität mit der Frage befasst hat. Für ihn ist klar: «Auch das Herunterladen so genannter "Raubkopien" für private Zwecke ist rechtlich unbedenklich.»

Eine K-Tipp-Umfrage bei Rechtsprofessoren und spezialisierten Anwälten bestätigt mit überwiegender Mehrheit diesen Befund: «Meiner Ansicht nach spielt es keine Rolle, ob das Werk, das heruntergeladen wird, zulässigerweise ins Netz gestellt wurde oder nicht», sagt etwa der Basler Professor Fritz Rapp. Gleicher Meinung ist sein Zürcher Kollege Reto Hilty. Und der Leiter der Urheberrechtsabteilung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum, Carlo Govoni, bestätigt: «Der Downloader hat das illegale Verhalten des Uploaders nicht zu verantworten.»


Musikindustrie: Milliardenverluste

Sogar die Interessenvertreter der Urheber teilen diese Ansicht: «Wir gehen davon aus, dass das Herunterladen von Musik und Multimediawerken aus dem Internet zum Privatgebrauch frei ist», heisst es auf der Homepage der Suisa, die in der Schweiz die Rechte der Komponisten, Texter und Musikverleger verwertet. Ähnliches ist auf der Internetseite von Suissimage, der Gesellschaft der Filmschaffenden, zu lesen.

Erfreuliche News also für Downloader von Musik, Filmen und Spielen. Wer über Tauschbörsen gratis herunterlädt, sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass er selber keine Dateien zugänglich macht. Bei den meisten Börsen genügt dafür ein einfacher Klick. Wichtig auch: Computerprogramme dürfen nie ohne Zustimmung des Rechteinhabers heruntergeladen werden - auch nicht zum Privatgebrauch. So stehts im Gesetz.

Gar nicht einverstanden mit der vorherrschenden Expertenmeinung zum Musik-Download ist der Verband der Tonträger-Produzenten (Ifpi). Das erstaunt nicht, denn der Musikindustrie entgehen durch den Online-Datentausch weltweit mehrere Milliarden Dollar pro Jahr. Mit einer breit angelegten Kampagne versucht sie denn auch, Musikliebhaber von Tauschbörsen fern zu halten.


Hemdsärmliges Vorgehen gegen User

Dazu gehört, dass die Ifpi Schweiz den Datenverkehr im Web mit einer Software nach auffälligen Bewegungen von MP3-Dateien absucht. So werden täglich 3000 bis 4000 verdächtige Datentransfers registriert. «Gegen rund 1300 Privatpersonen sind wir seit 1999 vorgegangen», verkündete Ifpi-Schweiz-Sekretär Peter Vosseler in der «Neuen Luzerner Zeitung».

Vorgehen heisst: Die Ifpi schickt dem User einen Brief und bittet ihn, sich zu melden. Da der Verband nur die IP-Adresse des Computers und den Provider kennt, erfolgt die Kontaktaufnahme via Provider. Dieser darf die Identität seines Kunden nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offen legen.
Wer auf das Ifpi-Schreiben reagiert, wird mit einer happigen Schadenersatzforderung konfrontiert: 50 Franken pro illegal angebotenen Song. Und - pikant: User, die beim Upload erwischt wurden, sollen gleich noch einen Franken für jeden Song zahlen, den sie aus dem Internet heruntergeladen haben - eine Forderung, die vor Gericht kaum durchzusetzen wäre.

Die Ifpi kann sich dieses hemdsärmlige Vorgehen nur leisten, weil sie ein Druckmittel in der Hand hat: eine Strafanzeige. Den Vorwurf, der Verband nutze dieses Druckmittel, um auch unrechtmässige Forderungen durchzusetzen, weist Ifpi-Sekretär Vosseler zurück: «Unseres Erachtens ist das Herunterladen illegal; wir betrachten einen Franken pro unautorisiert verwendeten Song als eher günstige Schadenersatzlösung.»

Vosseler behauptet aber, dass bisher rund 800 Personen einem solchen «Vergleich» zugestimmt hätten. Und dies, obwohl zum Schadenersatz noch «Rechtskosten» zwischen 300 und 4000 Franken dazukämen.



Mehr Verbote und Gebühren


Der Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes verheisst für Konsumenten nicht viel Gutes.

Laut Revisionsentwurf, der noch bis Ende Januar 2005 in der Vernehmlassung ist, soll das Herunterladen von Musik und Filmen zum Privatgebrauch legal bleiben. In anderen Punkten wird die Lage für Konsumenten schlechter:
- Künftig soll sich strafbar machen, wer die Kopiersperre einer CD oder DVD knackt. Wer dies für den privaten Gebrauch tut, soll zwar straflos bleiben. Da die Industrie jedoch zunehmend auf Scheiben mit Kopiersperre setzt, würde der Privatgebrauch faktisch ausgehebelt.
- Käufer einer unbespielten CD oder DVD sollen weiterhin die im Preis enthaltene Urheberrechtsentschädigung bezahlen, obwohl sie das damit abgegoltene Kopierrecht nur noch in beschränktem Ausmass ausüben könnten.
- Die Urheberrechtsentschädigung für privates Kopieren soll neu auch auf Geräten erhoben werden, mit denen Musik nicht nur abgespielt, sondern auch aufgenommen respektive auf einen Datenträger übertragen werden kann.



Hatten Sie schon Probleme mit Verbänden oder Behörden, weil Sie bei WebTauschbörsen mitgemacht haben? Diskutieren Sie mit unter www.ktipp.ch.

Copyright © K-Tipp 20/04 vom 1. Dezember 2004 - Seite 15

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McHolzmichl
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Beitrag#2  06.12.04 - 22:41   Antworten mit Zitat

Schwieriges Thema.
Es ist zwar klar, dass es offiziell nicht legal ist, runterzuladen, aber dann muss man auch sagen, dass die Musikindustrie SEHR VIEL verpasst hat. Nach und nach werden legale Downloadcenter und vergünstigte CDs (ohne Cover) angeboten, aber das ist eindeutig viel zu spät und solange immernoch viele CDs für 20 € und mehr verhökert werden, können die Musikbosse nicht erwarten, dass plötzlich alle auf den legalen Zug aufspringen. Auch gibt es kaum einen qualitativen Anreiz für den Umstieg. Mp3 und Original ähneln sich oft sehr stark.
Es ist allerdings eine Unverschämtheit private Sicherungskopien zu verbieten.
Allerdings ist es bei DVDs wieder eine ganz andere Sache. Ich sehe keinen wirklichen Anreiz für den Umstieg auf Raubkopien. Ich habe Geld für eine Surround-Anlage ausgegeben, da möchte ich auch, dass diese möglichst gut ausgenutzt wird. Außerdem sinken die Preise von DVDs so schnell, dass es sich eh kaum noch lohnt Raubkopien zu gucken.


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sebi
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Beitrag#3  06.12.04 - 22:44   Antworten mit Zitat

Den Artikel habe ich jetzt nur kurz ueberflogen. Er scheint aber nichts neues zu bieten.
Da ich mich mit der Problematik aber seit laengerem beschaeftige, rate ich einfach zur Vorsicht: Nichts ist in trockenen Tuechern. Gerade jetzt gehen Film- und Musikindustrie (und natuerlich die Softwarehersteller) richtig steil. Nur weil man zuletzt Recht bekommt, kann man dennoch zunaechst erst einmal richtig Stress an der Backe haben. In einigen Laendern aber, kann die Industrie bis dato aufgrund der Gesetzeslage nichts unternehmen.
Und man sollte es nicht versuchen, wie Sichtdeskofferraums es getan hat. Wer meint, er muesste sich Kopien besorgen, sollte es nicht an die grosse Glocke haengen. Es gibt keinen Grund, soetwas breitzutreten und mit seinen mit seinen VCD's rumzuprotzen (wie z.B. Bimbo? Oder war es Whitey?). VCD ist natuerlich noch kein boeses Wort, aber es ist wohl davon auszugehen, dass es von DVD gerippt wurde.
Mir geht aber insgesamt langsam die ganze Diskussion auf den Keks, weil es ueberall so genannte Experten gibt, die ihren Senf dazugeben.
Ein wichtiger Punkt ist aber tatsaechlich: Anbieten ist um ein vielfaches schlimmer als besorgen. Auch unbedingt zu vermeiden: Der Verkauf. Wer selbst Kopien erstellt, sollte darauf achten, ob Kopierschutzmassnahmen getroffen wurden. Privatkopien duerfen meist erstellt werden, wenn kein Schutz vorliegt. Ist das Medium aber geschuetzt, aendert sich die Sachlage. Es gibt fuer Musik aber weitere moeglichkeiten: Analogkopie (wie z.B. die c't aus dem Heise-Verlag es gezeigt hat). Sich selbst Sendungen aus dem TV mitzuschneiden, ist in der Regel legal. Auch beim Bezahlfernsehen sollte es keine Probleme geben. Anders sieht es auch hier wieder aus, ob und in welchem Ausmass die Mitschnitte verteilt werden.
Und jetzt noch eine Sache zum moralischen bleh: Kauft euch die Dinge, die ihr liebt - das ist meine ganz persoenliche Meinung. Solange diese Bedingung erfuellt ist, sollte sich niemand schlecht fuehlen duerfen. Wer aber damit Geld verdient, gehoert bestraft.
Fuer die Meinung, welche ich vertrete, gibt es natuerlich vielerlei Gruende. Darunter natuerlich wie gesagt, ist das Try-before-buy Argument. Desweiteren werden bereits Abgaben auf div. Medien und Geraete erhoben! Natuerlich wissen das die meisten nicht, dem ist aber so. Ausserdem konnte es Ausweitungen in den Gesetzen geben, was alle Dinge die in irgendeiner Art kopien u.ae. erstellen koennen, betrifft. Und jetzt habe ich keine Lust mehr, noch mehr zu schreiben, da u.a. ich schon in div. Threads meine Meinung dazu mitgeteilt habe.

Hier ein Link: Rettet die Privatkopie!


Achja: Filesharing und Co. bedeutet nicht zwangslauefig auch illegal. Es gibt freie Software, freie Filme, freie Musik, freie Bilder, freie Dokumente. Datenaustausch per FTP, P2P oder was auch immer ist also vom Grundsatz her nicht unbedingt bah-bah.



Zuletzt bearbeitet von sebi am 06.12.04 - 23:01, insgesamt 3-mal bearbeitet

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Chili Palmer
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Beitrag#4  06.12.04 - 22:51   Antworten mit Zitat

Ist ne kontroverse Grauzone... und solange es da noch kein internationales Recht für gibt, was in absehbarer Zeit auch nicht geschehen wird, wird sich das auch nicht ändern und die Up/Down-loader werden sich hinter ihrer Anonymität verstecken während die Industrie dort wo keine rechtliche Handhabe besteht auf plumpe Abschreckung am Einzelnen setzen wird. Also bloss nicht erwischen lassen. Naja, wenn die Jungs aus Redmond erst mal ihre DRM und TCPA Sachen richtig am laufen haben ist die Sache sowieso gegessen.

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