Jetzt wirds noch spannend wie das in nationales Recht gegossen wird. Dann wird man betreiberseitig reagieren müssen. Denke mal das Abschalten der Uploadfunktion dürfte reichen und zur Not kann man Beiträge auch erst nach Prüfung veröffentlichen. Streng genommen ist das eine technische Einrichtung, weil die Beiträge automatisch nicht veröffentlicht, sondern nur gespeichert werden. Geht natürlich nur bei kleinen Plattformen wie hier.
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