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caedez nice guy eddie killer


Geschlecht:  Beiträge: 333 Registriert: 27.04.08 Wohnort: Jena |
#556 01.03.10 - 18:22
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Beschlagnahmt ist nur nen Problem, wenn du die Propaganda-Filme von Leni und ihren Freunden importieren willst. Gewalt passt, wenn du es nicht in Massen importierst.
Play ist für die Briten selbst saubillig.
Und für uns eigentlich auch, wenn man nur "Kleinkram" bestellt.
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EZR i won.


Geschlecht:  Beiträge: 6071 Registriert: 20.12.03 Wohnort: The Black Lodge |
#557 01.03.10 - 20:53
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Zitat: |
| Beschlagnahmt ist nur nen Problem, wenn du die Propaganda-Filme von Leni und ihren Freunden importieren willst. Gewalt passt, wenn du es nicht in Massen importierst. |
Sagt wer? Beschlagnahmt ist beschlagnahmt...
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Vic    k-billy fan


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EZR i won.


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#559 01.03.10 - 21:56
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Nein, mann. Universal Soldier ist nicht beschlagnahmt, nur indiziert. Den kann man bestellen wie man lustig ist. "Ichi The Killer" bei Play.com bestellen -> Angst haben. Als Österreicher allerdings nicht, also gönn dir noch ein Bier.
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caedez nice guy eddie killer


Geschlecht:  Beiträge: 333 Registriert: 27.04.08 Wohnort: Jena |
#560 01.03.10 - 22:07
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Ichi ist, so weit ich weiß, auch nur indiziert
Und das 131er Titel kein Problem sind, sagt das Gesetz selbst
Hier noch einmal zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
So lange du nicht 10 DVDs von Romeros Dawn of the Dead bestellst, ist das auch kein Problem ... und selbst wenn, dann müsstest du rein theoretisch genau die Fassung bestellen, die auch beschlagnahmt ist. Denn bei Beschlagnahmen gilt nicht "automatisch beschlagnahmt, da inhaltsgleich".
Und wenn du nur eine DVD von nem 131er Titel bestellst, dann darfst du das. Musst bloß darauf achten, dass dann keiner darauf Zugriff hat
Bei Propaganda des 3. Reiches wird es bloß problematisch ...
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Vic    k-billy fan


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caedez nice guy eddie killer


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Vic    k-billy fan


Geschlecht:  Beiträge: 15018 Registriert: 15.12.01
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#563 01.03.10 - 23:56
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EZR i won.


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#564 02.03.10 - 02:06
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caedez hat Folgendes geschrieben: |
Ichi ist, so weit ich weiß, auch nur indiziert
Und das 131er Titel kein Problem sind, sagt das Gesetz selbst
Hier noch einmal zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
So lange du nicht 10 DVDs von Romeros Dawn of the Dead bestellst, ist das auch kein Problem ... und selbst wenn, dann müsstest du rein theoretisch genau die Fassung bestellen, die auch beschlagnahmt ist. Denn bei Beschlagnahmen gilt nicht "automatisch beschlagnahmt, da inhaltsgleich".
Und wenn du nur eine DVD von nem 131er Titel bestellst, dann darfst du das. Musst bloß darauf achten, dass dann keiner darauf Zugriff hat
Bei Propaganda des 3. Reiches wird es bloß problematisch ... |
Naja... Dass es keine Beschlagnahme wegen Inhaltsgleichheit gibt, stimmt. Ichi ist auf jeden Fall in mindestens einer Fassung beschlagnahmt. Dass man nicht in den Knast kommt, wenn man einen einzelnen beschlagnahmten Artikel bestellt, ist klar. Damit steht ja das gewerbliche Interesse außer Frage. Soweit ich weiß, werden solche Sachen aber trotzdem vom Zoll eingezogen, wenn sie entdeckt werden.
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Quentin's Bimbo inglourious basterd

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#565 02.03.10 - 15:12
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#566 02.03.10 - 17:04
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caedez nice guy eddie killer


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EZR i won.


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#568 03.03.10 - 04:15
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Keine Ahnung wie die Gesetze da aussehen, hab aber schon öfter davon gelesen.
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caedez nice guy eddie killer


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#569 03.03.10 - 18:47
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Ich kenne das eigentlich nur von NS-Kram ...
Kann auch nur sagen, was im entsprechenden Paragrafen steht und der sagt, dass ich das einführen kann, so lange ich es niemandem zugänglich mache.
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