Indizierung bezeichnet im Allgemeinen die Aufnahme in einen Index. Speziell wird darunter vor allem die Aufnahme in ein Verzeichnis verbotener Werke verstanden.
Indizierung bezeichnet im Allgemeinen die Aufnahme in einen Index. Speziell wird darunter vor allem die Aufnahme in ein Verzeichnis verbotener Werke verstanden.
so hab ich das immer verstanden..
Zitat:
Eine Indizierung ist kein Verbot (unterscheide: Beschlagnahmung), sondern ist mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe" ab 18 von USK oder FSK zu vergleichen. An das betreffende Medium jeder, der nachweislich volljährig ist.
mir fällt grade keine ein... aber da du ja eh alles auf rohling hast ist es ja eh egal
kennst du ofdb.de? da stehen alle deutschen und internationalen fassungen zu filmen drin. obwohl ich glaube das man eater in deutschland schon lange beschlagnahmt ist. ansonsten würde ich mal bei filmbörsen nach ner fassung gucken.
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"Ich konnte den Hurensohn nie besonders gut leiden, ungefähr so nutzlos wie ein Pimmel an nem Papst." -Earl McGraw-
ofdb nutze ich nur als "Lexikon", nicht als shop, daher bin ich nun auch nicht drauf gekommen. aber wie gesagt: wenn man sich mühe gibt findet man den auch bei den piraten
off topic macht hier auch nicht viel, hier steht eh fast nur schund drin.
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