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lief vor kurzem im TV ...

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Blondy
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Beitrag#391  22.05.04 - 19:13   Antworten mit Zitat

obwohl der film ab 12 war so isser doch noch an einigen stellen recht brutal gewesen. vor allem am anfang, wenn ich mich recht an die ausstrahlung erinnere. vielleicht ja deshalb ? kp.

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Quentin's Bimbo
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Beitrag#392  22.05.04 - 19:44   Antworten mit Zitat

ja eigentlich ist er ab 16... aber nur durch kürzen der 'Splatter' Szenen ist die gesamte Atmo fürn 12jährigen recht heftig, find ich!

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Beitrag#393  22.05.04 - 21:28   Antworten mit Zitat

Ich hab den damal auch gesehen und die Szene als die alle aus den Booten kommen war hammer zerschnnitten kaum als die aus den booten waren ,waren sie tot.
Wieso kann man da aber klagen das der um 20.15 kam und sogar ab 12 war.ICh mein sonst bringen die auch öfters 16er um 20.15.


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sebi
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Beitrag#394  22.05.04 - 21:50   Antworten mit Zitat

Es ist kurzgefasst etwa so, wie ich sagte: Extra Schnitt. Für Pro7 war es aber quasi dennoch etwas dumm gelaufen...

Zitat Ulrich Keßler, Richter am Verwaltungsgericht hat Folgendes geschrieben:

Der Soldat James Ryan, Urteil vom 27. Juni 2002 ? VG 27 A 398.01 (rechtskräftig)6)

Diese Entscheidung behandelt den Jugendschutz im Fernsehen. Sie ist zwar durch den inzwischen in Kraft getretenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag JMStV teilweise überholt, für das Verhältnis von Rundfunk- und Kunstfreiheit zum Jugendschutz gleichwohl noch von Interesse.

Der fragliche Spielfilm beginnt nach einer Rahmenhandlung mit der alliierten Landung in der Normandie 1944, wobei die Kamera mitten im sehr realistisch und brutal dargestellten Kampfgeschehen steht. Er hat eine FSK-Freigabe ab 16 weil, so die Begründung der FSK, die gezeigte Gewalt bei den 12- bis 16jährigen zu völliger Verängstigung, Traumatisierung oder auch zur Abstumpfung führen könne. Nach § 3 Abs. 2 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RStV) vor In-Kraft-Treten des JMStV und nach § 48 Abs. 2 MStV durfte er daher erst ab 22 h im Fernsehen ausgestrahlt werden. Das gleiche gilt nunmehr nach § 5 Abs. 4 JMStV. Nach der früheren Rechtslage konnte die MABB nach § 3 Abs. 7 RStV, 48 Abs. 7 MStV Ausnahmen zulassen.

Da der Film über drei Stunden dauert, wollte Pro7 nach Erwerb der wohl sehr teuren Senderechte ihn als so genannten Blockbuster bereits um 20.15 h ausstrahlen und ließ zu diesem Zweck eine Schnittfassung herstellen, in der gut 5 Minuten der blutigsten und brutalsten Szenen fehlen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) bescheinigte der Schnittfassung, zur Ausstrahlung ab 20 h geeignet zu sein. Die FSF ist von den privaten Rundfunkveranstaltern nach dem Vorbild der FSK gegründet worden, hatte aber seinerzeit noch nicht deren quasi-amtlichen Charakter. Immerhin waren nach § 3 Abs. 8 RStV und § 48 Abs. 8 MStV a.F. die Stellungnahmen der FSF zwingend in die Entscheidung einzubeziehen.

Pro7 beantragte eine Ausnahmegenehmigung. Der Medienrat wollte diese zunächst erteilen, sah sich aber durch ein ablehnende Stellungnahme der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm GSJP gehindert. Gemeinsame Stellen werden nach § 38 Abs. 2 RStV zur Abstimmung der Landesmedienanstalten untereinander gegründet. Die GSJP war mit Jugendschutzreferenten der Landesmedienanstalten besetzt. Als sie an ihrer Ablehnung festhielt, lehnte schließlich der Medienrat die Ausnahmegenehmigung ab, und zwar ausdrücklich zur Wahrung der Gemeinsamkeit mit den anderen Landesmedienanstalten.

Die Klage von Pro7 führte zur Verpflichtung der MABB zur Neubescheidung. Zunächst ist nicht der Medienrat zuständig gewesen, denn dieser ist nach § 12 Abs. 1 MStV nur für die Aufgaben zuständig, die nicht dem Direktor übertragen sind. Für diese Ausnahmegenehmigungen ist aber nach § 14 Abs. 4 MStV ausdrücklich der Direktor zuständig. Die Auffassung der MABB, die Entscheidung durch den Medienrat entspreche der intendierten Aufgabenverteilung zwischen Medienrat, der für Grundsatzentscheidungen zuständig sei, und Direktor, der das laufende Geschäft besorge, findet nach Auffassung der Kammer im Gesetz keine Stütze.

Ohne das an dieser Stelle vertiefen zu wollen: Ob der Medienrat das eigentliche Leitungsorgan und der Direktor nur eine Art Sekretär, oder aber umgekehrt der Direktor das eigentliche Leitungsorgan und der Medienrat ein Sondergremium für Grundsatzfragen ist, lässt sich dem Gesetz nicht ohne Weiteres entnehmen.

Für die Neubescheidung hat die Kammer darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Entscheidungen im Bereich des Jugendschutzes, die die Presse- und Kunstfreiheit betreffen, möglichst in einer gewissen Staatsferne und auf Grund einer pluralistischen Meinungsbildung ergehen sollen. Diese Anforderungen aus der Josefine-Mutzenbacher-Entscheidung7) müssen auch im Bereich Rundfunk- und Kunstfreiheit gelten. Diesen Anforderungen wird die FSF gerecht, nicht aber die GSJP. Zwar sind die Landesmedienanstalten, die Vertreter in die GSJP entsenden, staatsfern, von Gruppenpluralität kann bei dieser Zusammensetzung aber nicht die Rede sein. Demnach kann die GSJP zwar die FSF-Bewertung auf Mängel überprüfen, sie ist aber nicht berufen, eine eigenständige Bewertung zu treffen.

Diese Entscheidung hat heftige Kritik durch den Justiziar der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Bornemann erfahren, der insbesondere beanstandet, dass der FSF mehr Kompetenz zumessen wird als der GSJP. Interessanter Weise ist nach § 9 Abs. 1 JMStV für Ausnahmeregelungen nunmehr die Kommission für Jugendmedienschutz KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle zuständig. Die KJM besteht nach § 14 Abs. 3 JMStV aus zwölf Mitgliedern, davon sechs der Direktoren der Landesmedienanstalten. Das erscheint hinsichtlich Gruppenpluralität ähnlich bedenklich wie bei der früheren GSJP, hat sich aber erledigt, da inzwischen die FSF von der KJM als zuständige Stelle anerkannt worden ist.


Zitat Deutscher Journalisten-Verband hat Folgendes geschrieben:

Bußgeldverfahren gegen ProSieben
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein Bußgeldverfahren gegen den Sender ProSieben eingeleitet. ProSieben hat den Spielfilm "Der Soldat James Ryan" - eine um sieben Minuten gekürzte Fassung - ohne Ausnah megenehmigung am 05. Januar 2003 bereits um 20:15 Uhr
ausgestrahlt. Der Film ist nach der Bewertung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erst ab 16 Jahren freigegeben und hätte daher erst ab 22:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Eine Ausstrahlung vor 22:00 Uhr wäre nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt gewesen. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die mabb
zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Auf die Beschwerde der mabb hob das Oberverwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom 23.12.2002 (Az.: OVG 8 S 362/02) die Entscheidung der ersten Instanz jedoch auf und wies den Antrag von ProSieben zurück. ProSieben kann nun zur
Beanstandung der mabb Stellung nehmen. Eine Entscheidung über die Bußgeldhöhe (bis max. 500.000 Euro) sollte ursprünglich im Januar getroffen werden


Zitat Konrad-Adenauer-Stiftung hat Folgendes geschrieben:

[...] Als aktuelles Beispiel sei ?Der Soldat James Ryan erwähnt, für dessen Ausstrahlung an einem Januar-Sonntag im Jahr 2003 um 20.15 Uhr Pro7 Euro 500.000 Strafe zahlen soll. Der Film hatte trotz einer
siebenminütigen Kürzung durch den Sender eine ?ab 16 Freigabe, dessen
Ausstrahlung nach den Fernsehrichtlinien erst ab 22 Uhr erlaubt ist. [...]



Wie auch immer: Ich finde die Inhalte, welche Tag für Tag von Mittag bis Abend zu sehen sind, um einiges bedenklicher. Stichwort Talkshows...
Dabei handelt es sich nämlich traurigerweise um die Realität.


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Beitrag#395  23.05.04 - 00:43   Antworten mit Zitat

nun, das würd ich aber nich so ernst nehmen. das was in diesen talkshows gezeigt wird ist größtenteils doch alles reine erfindung. häufig kennen sich ehepaare die da auftreten nicht mal. hab das mal erlebt als ich in babelsberg so ne show mitgemacht habe. 3 stunden lang wurde gedreht, die dialoge zig mal wiederholt bis endlich schluss war. absolut ätzend.
und am schluss krieg ich doch mit wie die alte schlampe (ich glaube es war vera) einem ehepaar dankt. dabei kam raus das sich die beiden bis dato nich mal kannten. von da an war das thema talkshow für mich gegessen. erstunken und erlogen. der totale müll. wusste ich zwar schon vorher aber nachdem ich das mitgekriegt habe...
naja, was tut man nicht alles für die quoten...


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Beitrag#396  23.05.04 - 16:41   Antworten mit Zitat

Stimmt schon. Ist aber nicht in allen Shows so. Und auch wenn es erfunden ist, ist es dennoch sehr übel. Wenn man das den ganzen Tag konsumiert... da muss man doch einen an die Klatsche kriegen :]

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Beitrag#397  23.05.04 - 18:06   Antworten mit Zitat

Nein, du wirst nur ein dummer verblödeter, manipulierbarer Idiot, der den Fernsehsendern Geld einbringt.
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Beitrag#398  23.05.04 - 18:22   Antworten mit Zitat

Eben. Ist doch "mit einen an der Klatsche" haben gleichzusetzen, oder nicht ?

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Beitrag#399  23.05.04 - 18:29   Antworten mit Zitat

Ne, einen normalen Idioten kann man nicht di neuesten RTLII Klingeltöne andrehen, einem Fernsehzombie schon...*g*
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Beitrag#400  23.05.04 - 18:38   Antworten mit Zitat

Ironisch

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Beitrag#401  23.05.04 - 19:01   Antworten mit Zitat

Das geilste ist ja noch der Pulp Fiction Klingelton - 'Tarantino hat ihn auch schon' son Schwachsinn... geht mir sowieso total aufn Sack das überall diese scheiss 'Zeeeed!' usw werbungen kommen...

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Beitrag#402  23.05.04 - 19:04   Antworten mit Zitat

Ja, das ist das peinlichste... Tarantino weiß wahrscheinlich nicht mal, dass es diesen Drecksklingelton gibt....
Vor allem auf den Musiksendern nervt die Werbung. Da kommt wirklich nur(!) Handywerbung...

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Beitrag#403  23.05.04 - 20:23   Antworten mit Zitat

das stimmt allerdings. geht mir auch tierisch auf den sack. am besten sind ja die werbungen für gedichte und witze. ich möchte mal wissen, wer für so nen dreck geld ausgibt. aber anscheinend gibts davon viele, sonst würden sie ja nicht die ganze zeit dafür werbung machen...
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Beitrag#404  23.05.04 - 20:29   Antworten mit Zitat

Schick "OMA" an die XXXXX... Ich schick euch bald Cracknigger, ihr Spacken! Muhahahaha! Ballern
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Beitrag#405  23.05.04 - 20:35   Antworten mit Zitat

Der DDR-Spot ist auch übel...

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